Thema: Tüv

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Mav40 Erstellt am Mo 17.01.2011
Wann eigendlich genau muß man zum Tüv ? - darf man auch drüber sein, wenn es nur um die Fahrt zum Tüv geht ?? .... wie lange ? .... was kostet es wenn man dann erwischt wird ?? .... wer kennt sich da aus, oder weiß Rat ?? ..... danke erstmal ... lg chriss


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Orion-8 Erstellt am Di 18.01.2011
Du musst in dem Monat zum TÜV der auf der Plakette ist.
Kannst du nicht, musst du dir in dem Monat noch einen zeitnahen Termin besorgen für den Folgemonat. Fahrten im neuen Monat sind dann dein Risiko und können bestraft werden. Die Fahrt mit Nachweis zum TÜV ist erlaubt.

Die Kosten obliegen ein wenig den Polizisten und dem Grund warum das festgestellt wurde. In der Regel liegst du bei 30.-€ Verwarngeld ohne Punkte.
Bei Unfall jedoch, tatsächlichen Mängeln kanns dann teuer werden und sogar der Schein weg sein.

Empfehle übrigens Tankstellen bei denen der TÜV regelmässig hinkommt. Da geht es meist viel lockerer zu als bei den festen Stationen.
Ferner kennen sich diese Werkstätten und oft ist es so das du bei kleinen Mängeln die Plakette bekommst, weil Birnchen durch sind, Bremsen nicht mehr fit sind und der Werkstattmensch aus bekannten Gründen zusagt dem Mangel sofort zu beheben.

Meine Erfahrung sind das. Kann nicht für alle sprechen.

Oft kommen auch TÜV-Prüfer in kleine Bikerwerkstätten die nicht Herstellergebunden sind. Das ist das Beste was du ansteuern kannst. Vor allem schauen die vorher schon mal drüber und dann bist auf der sicheren Seite.

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Morbus_Bahlsen Erstellt am Do 20.01.2011
Kuckst Du hier:

(Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), alle Angaben ohne Gewähr)

Hauptuntersuchung (TÜV) und Abgasuntersuchung (AU)
Verwarngeld Bußgeld Punkte
Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um
• 2 bis 4 Monate 25 - -
• 4 bis 8 Monate - 40 1
• mehr als 8 Monate - 75 2
Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt 15 - -

Ach ja und Motorräder mit Erstzulassung vor 89 brauchen keine AU. wird dadurch etwas billiger.

Bis zu 2Mon. kannst Du überziehen. Solltest Du allerdings in einen Unfall verwickelt werden, kann es u.U. zu Problemen führen, wenn gravierende Mängel an deinem Fz. nachweisbar sind und festgestellt werden. Das ist i.d.Regel aber nur bei schweren Folgen (hoher Sachschaden/Verletzte) der Fall.
Es soll aber ein neues Gerichtsurteil geben, wonach sogar das Überziehen um einen Monat schon eine Knolle von 15€ rechtfertigt. Habe ich im Netz gefunden, allerdings ohne Hinweis auf das Urteil.

Solltest Du Dein Fz. angemeldet in der Garage stehen haben und den TÜV überziehen, kostet es das Gleiche wie oben, selbst wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird. Das Ticket kommt sogar, wenn Du die Kiste irgendwann abmeldest. Abmelden geht dann leider nur noch gefahrlos, wenn man dummerweise den Schein und das Kennzeichen verloren oder unbekannt verlegt hat ;-). Davon ab, bringt das Überziehen nichts mehr, da der Folgetermin immer auf den ursprünglichen Monat zurück datiert wird. Außer Du zahlst doppelt, fährst einmal um den Block und führst nochmal vor.

@Orion-8 das sind bundesweit fest gesetzte Bussgelder. Da hat auch der freundliche Polizist an der Ecke keine Möglichkeit. Und solltest Du trotzdem mal für mehr als 4Monate mit 30€ wegkommen: lächeln, danke sagen, zahlen, Schnauze halten und nie wieder darüber sprechen. Könnte sonst für alle Beteiligten unnötige und möglicherweise sehr stressige Fragen nach sich ziehen...

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FJ Erstellt am Do 27.01.2011
@Morbus_Bahlsen:
Kuckst Du hier
Hast du versehentlich die falsche Tabelle erwischt? Das scheint mir die für LKW, Busse und dergleichen zu sein. Die für PKW und Moppeds ist wohl eher die hier:

Pkw und Krafträdern sowie sonstigen Kfz bei einer Fristüberschreitung von:
mehr als 2 bis zu 4 Monate 15 -
mehr als 4 bis zu 8 Monate 25 -
mehr als 8 Monate 40 2

lhg Olaf

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Morbus_Bahlsen Erstellt am Do 27.01.2011
@FJ
das ist die Tabelle, die ich eigentlich auch im Kopf hatte. War mir aber nicht ganz sicher, habe gegoogelt und dann die andere gefunden. Deswegen war ich auch über die 15€ und das erwähnte Gerichtsurteil so erstaunt. Wenn Du den aktuellen Tatbestandskatalog vorliegen hast, hast Du Recht.
Aber dafür stimmt wenigstens der Rest.
DLzG Toni

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