Thema: Gebraucht Motorrad Zulassung ohne HU-Bericht

Offline

paddi91 Erstellt am 03.06.2012 , Zuletzt bearbeitet So 03.06.2012 von paddi91
Hi Kollegen,

mit der Hoffnung auf besseres Wetter hab ich heute eine gebrauchte BMW R 1200 R gekauft. Hab vom Verkäufer den Fahrzeugbrief und Schein bekommen, aber leider den HU Prüfbericht vergessen.
Da das Motorrad rund 100 km entfernt steht, ist es problematisch an den Bericht jetzt einfach dran zu kommen.

Wisst ihr ob es möglich ist, diesen Nachträglich nachzureichen? Oder soll ich besser für die Überführung ein rotes Kennzeichen nehmen und dann später mit dem Bericht richtig anmelden? Oder genügt vielleicht auch ein Foto des Berichtes?

Vielen Dank schonmal für eure Tipps!

Gruß,
Patrick


Thema melden

Offline

Mopedjeck Erstellt am So 03.06.2012
Zum Telefon greifen, den Verkäufer anrufen und bitten, den Bericht in einen Umschlag zu stecken.

Wenn der Prüfer bekannt ist, kann man auch eine Zweitschrift des Gutachten anfertigen lassen. Das passt ja auch weniger. Ohne den Verkäufer zu "belästigen".

Offline

Flugzeugentfuehrer Erstellt am Mo 04.06.2012
Wenn du an ein rotes kennzeichen drankommst, ok. Ansonsten gibt es noch Kurzzeit. Kostet dann kleine Gebühr + Schild pressen + 50€ Pfand bei der Versicherung, falls nicht später dort versichert wird. Da ist das Zuschicken die günstigere Methode. Bei dem Wetter momentan kommts wohl auf 2-3 Tage nicht an......

Offline

paddi91 Erstellt am Mo 04.06.2012
War gerade mal beim Straßenverkehrsamt! Die nette Frau von der Info hat mir erzählt, dass der HU Bericht NICHT benötigt wird, wenn auf dem alten Fahrzeugschein hinten der TÜV etc. Stempel gut zu lesen ist. Dies ist bei mir leider nicht mehr ganz der Fall, da der Schein mal naß geworden ist.

Werde dann wohl auf ein Kurzzeitkennzeichen zurück greifen.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 04.06.2012
Geht normalerweise per Telefon oder Fax zwischen den beiden Zulassungen - WENN SIE WOLLEN!

Offline

paddi91 Erstellt am Mo 04.06.2012
Geht normalerweise per Telefon oder Fax zwischen den beiden Zulassungen - WENN SIE WOLLEN!


D.h. ich muss bei der Zulassungsstelle des Verkäufers anrufen und fragen ob sie diese zu meiner Zulassungsstelle faxen?

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 04.06.2012
Geht normalerweise per Telefon oder Fax zwischen den beiden Zulassungen - WENN SIE WOLLEN!
D.h. ich muss bei der Zulassungsstelle des Verkäufers anrufen und fragen ob sie diese zu meiner Zulassungsstelle faxen?


Also in München ruft einfach eine Zulassungsstelle die andere an und lässt sich das Datum bestätigen welches ja auf dem alten Nummernschild auch ersichtlich ist ...

Offline

aprico1000 Erstellt am Mo 04.06.2012, Zuletzt bearbeitet am 04.06.2012 von aprico1000
Neuerdings gibts statt Abmeldebescheinigung, den alten Fahrzeugschein ...
(also Kennzeichen ist schon entwertet und nicht dabei )
außerdem gehört der HU-Bericht mittlerweile zwingend zu den mitzuführenden Fahrzeugpapieren ;-(( ** nicht erst seit gestern *** und muß bei Verlangen vorgezeigt werden.
Der letzte dieser Berichte gehört auf jeden Fall bei Verkauf zum Fahrzeug ... und die jeweilige Zulassungsstelle hat maximal eine Kopie des zur Zeit der bei ihnen getätigten Zulassung gültigen Bescheinigung -- oder bringt man die in München nach jeder erneuten HU dort vorbei ???
Was nutzt dann also der Anruf bei der Behörde, wenn das Fahrzeug z.B 5 -6 Jahre beim Vorbesitzer war ???
Bei uns wird Dir das Teil im Zeifelsfall "vorläufig" zugelassen , damit Du umgehend zum TÜV/DEKRA fahren kannst (ca. 5 Tage hast Du dafür Zeit) um dann eine Abnahme vorzunehmen und wenn Du dann mit die Bescheinigung vorlegst, bekommst Du Deine Zulassungspapier und die entsprechenden Stempel aufs Kennzeichen.

Offline

paddi91 Erstellt am Mo 04.06.2012
Hab gerade mit dem Verkäufer telefoniert.
Werde das Motorrad mit seinem Kennzeichen zu mir fahren und dann mit dem HU Bericht neu zulassen.
Da das Motorrad aktuell noch angemeldet ist, ist es kein Problem das Motorrad noch mit dem jetzigen Kennzeichen zu fahren.

Offline

aprico1000 Erstellt am Mo 04.06.2012
Du brauchst den TÜV-Bericht trotzdem bei den Zulassungsunterlagen ...
sind die Herrschaften eigentlich zu verpflichtet den Einzufordern ...
die Klebeettiketten auf dem Schild können auch "geliehen " sein ;-) vor allem wenn der Stempel im Fahrzeugschein nicht mehr lesbar ist ...
Falls sie alle Augen zudrücken ... mach es nicht publik ;-)

Offline

paddi91 Erstellt am Mo 04.06.2012
Du brauchst den TÜV-Bericht trotzdem bei den Zulassungsunterlagen ...
sind die Herrschaften eigentlich zu verpflichtet den Einzufordern ...
die Klebeettiketten auf dem Schild können auch "geliehen " sein ;-) vor allem wenn der Stempel im Fahrzeugschein nicht mehr lesbar ist ...
Falls sie alle Augen zudrücken ... mach es nicht publik ;-)


Meistens sind auf den Scheinen Stempel oder, wie beim TÜV, eine aufgeklebte Plakette. Glaube kaum, dass man diese fälschen oder auf einen anderen Schein kleben kann ohne das man es sieht.
[Anzeige]