Thema: Garage Maße?!

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liane80 Erstellt am 10.05.2013 , Zuletzt bearbeitet Fr 10.05.2013 von liane80
Moin Leute,

ich und mein Mann haben vor 2 Wochen mit dem Bau einer neuen Garage begonnen. Haben lange mit der Auswahl der bestmöglichen/preislich besten Möglichkeit für uns verbracht. Am Ende haben wir uns jetzt für eine Hochwertige Fertiggarage entschieden. Wir haben also mit dem Bau begonnen und es lief auch alles nach Plan, jetzt haben wir gestern Post von einem Anwalt bekommen, der sagt dass unser Carport zu hoch sei! Wie sich herausstellt haben unsere Nachbarn wohl den Anwalt eingeschaltet(sie haben wohl weißlich persönlich nicht ein Wort darüber gesagt!!). Die Garage wird 25 m² umfassen, Traufhöhe 2,30m, Firsthöhe 4 m. Das kann doch nicht zu hoch sein oder? Bei uns sind weit aus höhere Garagen in der Umgebung. Im Schreiben steht, dass das Gartenhaus von dem Nachbarn beeinträchtigt würde. Wir waren schon beim Anwalt und der hat gesagt, dass es normalerweise kein Problem darstellt, jedoch wegen dem Gartenhaus "individuell" entschieden werden müsste. Was denkt ihr, kann man uns noch dazu zwingen die Fertiggarage niedriger zu setzen? Wenn ja würden die Kosten definitiv unser Budget sprengen...

Lg


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Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 11.09.2013
In HH sind Garagen mit einer mittleren Wandhöhe von 3,00m (von Nachbars Seite aus gesehen) und bis zu 9m Länge, sowie max. 50m² Grundfläche möglich sofern diese auf (nicht an, d.h. mit Abstand) der Nachbargrenze stehen. Dies alles ohne eine Genehmigung dafür einholen zu müssen, sofern es nicht einen Bebauungsplan gibt der anderes aussagt, wie z.B. die vorgeschriebene Geländehöhe.

Gibt es einen Bebaungsplan und wenn ja was sagt dieser aus?
Garage mit Abstand zur Grenze gebaut? Ja? Dann hättet ihr Euch vorher mit dem bauamt in Verbindung setzen müssen!
Wird also schon die Traufhöhe vom 3m aus der Sicht des Nachbargrundstückes überschritten? Ja? dann habt ihr jetzt schon ein Problem.
Der First wird vermutlich parallel zur Grundstücksgrenze laufen. Ist die Dachneigung >70° dann muss die Höhe zw. First und Traufe zu 1/3 der Wandhöhe zugerechnet werden. Mehr als 3m? Dickes Problem!

An Eurer Stelle würde ich Kontakt mit dem Bauamt aufnehmen und alle Pläne/Unterlagen auf den Tisch legen.

Falls eine Baugenehmigung erforderlich/möglich ist kostet diese natürlich etwas und auch die spätere erforderliche Gebäudeeinmessung wird ein paar hundert Euro verschlingen, aber dann seid ihr auf der sicheren Seite.

PS: Was der Garagenhersteller sagt ist irrelevant, ihr seid die Bauherren, ihr tragt die Verantwortung! Der Hersteller will nur verkaufen...


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tundrarabbit Erstellt am Mi 11.09.2013
Hallo,
ladet Euch mal die Landesbauordnung Eures Bundeslandes über lexisnexis oder google herunter. Da steht immer etwas über genehmigungsfreie Vorhaben, Abstandsflächen und Höhen. Auch, wenn die Garage nach Baurecht genehmigungsfrei ist, müssen aber die Abstände zu Nachbargrundstücken und -gebäuden von 3 m (es sei denn Zustimmung liegt schriftlich vor) oder 1 h (was das ist, steht in der Bauordnung) und auch Höhen eingehalten werden. Wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt wurden, kann das Bauordnungsamt durchaus eine Änderung verfügen. Diese ist zwar rechtsbehelfsfähig, aber schon die Anordnung ist gebührenpflichtig. Allerdings muss die Baubehörde vor Erlass der Rückbauverfügung Euch nach § 28 (1) VwVfG zum Sachverhalt anhören.
Gruß von Tundrarabbit

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 11.09.2013
Hallo,
... Auch, wenn die Garage nach Baurecht genehmigungsfrei ist, müssen aber die Abstände zu Nachbargrundstücken und -gebäuden von 3 m (es sei denn Zustimmung liegt schriftlich vor) oder 1 h (was das ist, steht in der Bauordnung) und auch Höhen eingehalten werden. ...
Gruß von Tundrarabbit


Garagen gelten auch in HH als privilegierte Bauten, die keine eigenen Abstandsflächen erzeugen bzw. in den von anderen liegen dürfen. Die besagten 3m dienen in erster Linie dem brandschutztechnisch erforderlichen Abstand zu und zw. Wohngebäuden. In diesem Fall sind die 3m zunächst irrelevant solange nicht bekannt ist ob es z.B. ein B-Plan o.ä gibt und wie die Garage zur Nachbargrenze steht.

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Emerson Erstellt am Sa 28.08.2021
Dieser Beitrag wurde gelöscht

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Profilpruefer Erstellt am Sa 28.08.2021
Die Beiträge sind von 2013... 😋 🤣
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