Thema: Dänemark versteigert Autos betrunkener Fahrer

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Sa 17.05.2014
Wer in Dänemark betrunken am Steuer erwischt wird, muss ab dem 1. Juli mit drastischen Strafen rechnen.
Ab einem Wert von zwei Promille wird dem Autofahrer dann nicht nur der Führerschein für drei Jahre entzogen, sondern auch das Auto – und das für immer und ohne Entschädigung.
Die konfiszierten Autos werden vom dänischen Staat versteigert und der daraus resultierende Gewinn einbehalten.
Betroffen sind von der neuen Regelung nicht nur Dänen, sondern auch Touristen, die nur ihre Ferien in Dänemark verbringen.

Endlich mal ein vernünftiges Gesetz. Das wäre auch was für Deutschland.


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suzi1 Erstellt am Sa 17.05.2014
Egal wie, aber dem Gesetz stimme ich voll und ganz zu.

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Indi_88 Erstellt am Sa 17.05.2014
Da stimme ich doch voll zu *hugh*

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Mopedjeck Erstellt am Sa 17.05.2014
Dänisch Säufer sollten mit Leasing oder Mietfahrzeugen liebäugeln.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Sa 17.05.2014
Frage wäre wenn ich mein Auto dann stehen lasse und ein Auto klaue ?

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Sa 17.05.2014
Frage wäre wenn ich mein Auto dann stehen lasse und ein Auto klaue ?


Dann ist der Führerschein weg und Du sitzt im Knast. Was aus Deinem Auto wird, das weiss ich nicht.

Deaktiviert

MiniCooperMF40 Erstellt am Sa 17.05.2014
PRIMA
Das will ich auch für D-Land :-)
Aber schon bei einer Promilli soll es greifen.

MFG Klaus

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Sa 17.05.2014
Frage wäre wenn ich mein Auto dann stehen lasse und ein Auto klaue ?
Dann ist der Führerschein weg und Du sitzt im Knast. Was aus Deinem Auto wird, das weiss ich nicht.


Bei 2 Promille ist dann die Frage ob einer überhaupt zurechnungsfähig wäre, denn er weiss jagar nicht mehr was er tut ?
ODer anders wie schon erwähnt wenn ich ein Mietwagen hätte und mit dem erwischt werde ? Darf der Staat mir dann mein Auto wegnehmen ?
Schon komisch für die lapidare Kontrolle im Alter sind hier welche dagegen, wird aber einem das Auto weggenommen ist man sich einig.
Erstmal bin ich dagegen das der Staat einem einfach was wegnimmt (Steuern jetzt mal ausgenommen), Führerschein für gewissen Zeitraum Ok und Geldstrafe auch, besser finde ich wenn die Leute noch Soziale Leistungen abarbeiten müssen.
Wobei natürlich 2 Promille schon eine Hausnummer sind und mit dem Auto ja auch die Straftat ausgeübt wird, aber ich denke jemanden bestrafen sollte auch verhältnismässig sein.
Frage wenn ich mir ein Auto ausleihe und dann mit dem erwischt werde ?
Wie gesagt Bestrafung muss sein aber bitte im Rahmen. Meiner Meinung auch sinnvoll nach dem Einkommen, wie in Schweden, bestrafen.
Den mit der Äusserung das mir sowas nie passieren würde, halte ich mich lieber zurück. Wenn ich was getrunken habe bleibt das KFZ auch stehen, aber wie heisst es so schön, man hat schon Pferde kotzen gesehen.
Allen noch ein schönes sonniges Wochenende.
Gruß Bernile

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suzi1 Erstellt am Sa 17.05.2014

Schon komisch für die lapidare Kontrolle im Alter sind hier welche dagegen, wird aber einem das Auto weggenommen ist man sich einig.
Gruß Bernile


Da siehste mal, wie sich subjektive Einstellungen zeigen.
War doch ein super Beispiel.
Mir z.B. ist ein Auto furchtbar wurst, das Mopped aber nicht...;))
LHzG

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Sa 17.05.2014, Zuletzt bearbeitet am 18.10.2016 von Gelöschter Benutzer
Frage wenn ich mir ein Auto ausleihe und dann mit dem erwischt werde ?


Also wenn Dir das Auto nicht gehört, dann bist Du Deinen Lappen los und das Auto geht zurück an den Eigentümer. Der wird sich aber bedanken, wenn er wegen Dir, sein Auto in Dänemark abholen darf.

Nachtrag zu Schweden:

Wie gesagt Bestrafung muss sein aber bitte im Rahmen. Meiner Meinung auch sinnvoll nach dem Einkommen, wie in Schweden, bestrafen.


In Schweden (0,2 Promillegrenze) droht bereits nach der ersten Trunkenheitsfahrt der Führerscheinentzug. Und Blutalkoholwerte von mehr als 1,0 Promille können zu einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren führen.

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Flow-Cash Erstellt am So 18.05.2014, Zuletzt bearbeitet am 18.05.2014 von Flow-Cash
Frage 1: Ich kriege Homöopatische Tropfen der Firma Madaus verschrieben.1x Morgens, 1x Abends.Je 10 Tropfen a 51 Promille.
Wer jetzt gerne rechnet:Bitte! (Ich nicht!)
Also:Wieviele von den Tropfen müssete ich mir reinhauen, datt meine süsses Moppet versteigert würde?^^
Es steht auch nix in der Packungsbeilage, von wg Vorsicht beim Führen von Maschinen und Fahrzeugen.
Bleibt Euch überlassen, wie Ihr darüber richtet/urteilt. ...Mir eh' egal.


Frage 2: Was ist der Unterschied einer Bewusstseinstrübung die infolge eines Alkoholrausches (2Promille und mehr), und einem zum Beispiel altersbedingten, chronisch tränenden/sehunfähigen Auges? Nö...2/beider Augen!!! ???
Ich hab' da nämlich so ne Tante, die eigentlich voll lieb ist...aber die Geschichte kennt Ihr ja alle.

Wer würde denn ihren Twingo gerne haben wollen?^^
Ach, scheiss' drauf!
Ich regel' das mit ihr familienintern, falls es soweit kommt.
Sie kriegt mein Moppet und ich ihren Twingo.... :-)))))
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