Thema: Ab durch die Mitte - bei Stau mit dem Mopped erlaubt?

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Megarider Erstellt am So 26.06.2011
Nun jeder hat es wohl schon mal gemacht: Bei Stau mit dem Mopped einfach zwischen den Autos durchgefahren. Die meisten Autofahrer zeigen sich verständig und machen sogar Platz. Aber wie sieht es mit der Rechtslage aus? Darf ich das eigentlich? Mein Bauchgefühl sagt: Ja klar.

Der ADAC behauptet jetzt aber auf seinen Seiten die Rechtslage sei eindeutig. Das wäre unzulässiges Rechtsüberholen.

Hmmm. sehe ich nicht so. $7(2a) der StVO: Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

Langsam fahren und geringfügig schneller sind natürlich dehnbare Begriffe. Irgendwo hab ich mal gelesen, dass nach einem OLG-Urteil das wohl so zu verstehen ist; wenn die Kolone links nicht schneller als 60 km/h fährt, darf ich mit maximal 20 km/h mehr auf der rechten Spur dran vorbei fahren. Die Quelle finde ich gerade nicht. Also bis 80 km/h alles im grünen Bereich?

Wie seht ihr das? Erlaubt oder verboten?


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Gelöschter Benutzer Erstellt am So 26.06.2011, Zuletzt bearbeitet am 02.01.2013 von Gelöschter Benutzer
Also, ich bin ja nu noch ganz frisch informiert. Das Durchschlängeln zwischen den Fahrzeugen bei Stau ist äußerst gefährlich und deshalb auch verboten.

Quelle: Fahrschultraining-Online-Softw​are​

Paragraphen wurden nicht genannt. Am ehesten würde wohl § 11 StVO zutreffen.
Ich denke mal das Verbot bezieht sich auf die zu bildende Rettungsgasse.

§ 7 Abs. 2a StVO bezieht sich meiner Meinung nach eher auf den Stadtverkehr mit mehreren Fahrstreifen.

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Megarider Erstellt am So 26.06.2011
Also, ich bin ja nu noch ganz frisch informiert. Das Durchschlängeln zwischen den Fahrzeugen bei Stau ist äußerst gefährlich und deshalb auch verboten.
Quelle: Fahrschultraining-Online-Softw​​are​​
Paragraphen wurden nicht genannt. Am ehesten würde wohl § 11 StVO zutreffen.
Ich denke mal das Verbot bezieht sich auf die zu bildende Rettungsgasse.
§ 7 Abs. 2a StVO bezieht sich meiner Meinung nach eher auf den Stadtverkehr mit mehreren Fahrstreifen.



Im Stadtverkehr herrscht freie Fahrspurwahl und rechts überholen ist in der Stadt generell erlaubt.

Die Rettungsgasse darf in der Tat nur von Einsatzkräften benutzt werden. Allerdings gilt auf dreispurigen Autobahnen auch, dass die zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen zu bilden ist. Also ist die Lücke zwischen mittlerer und rechter Fahrspur per Definition keine Rettungsgasse und somit darf ich mit meinem Mopped da auch herfahren. (Was allerdings werktags aufgrund der Breite der LKWs eher problematisch ist.)

Was die Gefährlichkeit angeht, ist es auch nicht viel gefährlicher wie ein normaler Überholvorgang. Man bewegt sich ja in recht niedrigen Geschwindigkeiten. Der Bremsweg bei 30 km/h beträgt nach Formel 9 Meter. In der Praxis schaffen gute Motorräder mit Vier- oder Sechskolbenbremsanlage das locker in 4-5 Metern. Zeigt genug also wenn vor einem einer einen Spurwechsel macht. In allen Jahren hab ich jedenfalls noch nie eine Situation erlebt, in der es dabei brenzlig geworden wäre. Mir ist auch kein Fall von Bekannten bekannt.

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Gelöschter Benutzer Erstellt am So 26.06.2011, Zuletzt bearbeitet am 02.01.2013 von Gelöschter Benutzer
Also, ich bin ja nu noch ganz frisch informiert. Das Durchschlängeln zwischen den Fahrzeugen bei Stau ist äußerst gefährlich und deshalb auch verboten.
Quelle: Fahrschultraining-Online-Softw​​​are​​​
Paragraphen wurden nicht genannt. Am ehesten würde wohl § 11 StVO zutreffen.
Ich denke mal das Verbot bezieht sich auf die zu bildende Rettungsgasse.
§ 7 Abs. 2a StVO bezieht sich meiner Meinung nach eher auf den Stadtverkehr mit mehreren Fahrstreifen.
Im Stadtverkehr herrscht freie Fahrspurwahl und rechts überholen ist in der Stadt generell erlaubt.
Die Rettungsgasse darf in der Tat nur von Einsatzkräften benutzt werden. Allerdings gilt auf dreispurigen Autobahnen auch, dass die zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen zu bilden ist. Also ist die Lücke zwischen mittlerer und rechter Fahrspur per Definition keine Rettungsgasse und somit darf ich mit meinem Mopped da auch herfahren. (Was allerdings werktags aufgrund der Breite der LKWs eher problematisch ist.)
Was die Gefährlichkeit angeht, ist es auch nicht viel gefährlicher wie ein normaler Überholvorgang. Man bewegt sich ja in recht niedrigen Geschwindigkeiten. Der Bremsweg bei 30 km/h beträgt nach Formel 9 Meter. In der Praxis schaffen gute Motorräder mit Vier- oder Sechskolbenbremsanlage das locker in 4-5 Metern. Zeigt genug also wenn vor einem einer einen Spurwechsel macht. In allen Jahren hab ich jedenfalls noch nie eine Situation erlebt, in der es dabei brenzlig geworden wäre. Mir ist auch kein Fall von Bekannten bekannt.


Das mag ja alles sein und ich weiß auch, dass es so praktiziert wird. In der Fahrschule wird Dir aber erzählt, das es verboten ist. ;-)
Ich kann ja noch mal nachfragen, in welchem Paragraphen das genau steht.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 26.06.2011
Ich riskiere mal eine Antwort, ohne dass ich StVO-Experte bin:
Du darfst nicht zwischen den Autos durch.

1. Grund: Zum Überholen (und Überholen ist es, auch wenn die Fahrzeuge im Stau still stehen) musst Du einen seitlichen Sicherheitsabstand von min. 1 m einhalten. 2x 1 m zuzüglich Deiner Fahrzeugbreite = ca. 2,60 m. Diesen Raum wirst Du nur sehr selten haben.
2. Grund: Die "Rettungsgasse" ist für alle Fahrzeuge außer denen mit Sonderrechten tabu.
3. Grund: Der Standstreifen (sofern vorhanden) gehört Liegenbleibern und Fahrzeugen mit Sonderrechten.

Gruß
Achim

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Megarider Erstellt am So 26.06.2011
Ich riskiere mal eine Antwort, ohne dass ich StVO-Experte bin:
Du darfst nicht zwischen den Autos durch.
1. Grund: Zum Überholen (und Überholen ist es, auch wenn die Fahrzeuge im Stau still stehen) musst Du einen seitlichen Sicherheitsabstand von min. 1 m einhalten. 2x 1 m zuzüglich Deiner Fahrzeugbreite = ca. 2,60 m. Diesen Raum wirst Du nur sehr selten haben.
2. Grund: Die "Rettungsgasse" ist für alle Fahrzeuge außer denen mit Sonderrechten tabu.
3. Grund: Der Standstreifen (sofern vorhanden) gehört Liegenbleibern und Fahrzeugen mit Sonderrechten.
Gruß
Achim


Hallo Achim,

Punkt 2 und 3 gebe ich dir Recht. Aber 1 Meter Sicherheitsabstand? Was ist dann mit den ganzen SUVs und Sprintern, die in Baustellen auf der 2 Meter Spur nach beiden Seiten gerade mal 2 cm Platz haben und munter überholen? Ist das nicht viel riskanter?

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am So 26.06.2011
Zitat Megarider:
"... Aber 1 Meter Sicherheitsabstand? Was ist dann mit den ganzen SUVs und Sprintern, die in Baustellen auf der 2 Meter Spur nach beiden Seiten gerade mal 2 cm Platz haben und munter überholen? Ist das nicht viel riskanter?..."

Wenn an der Baustelle das Schild (2m) für die linke Spur steht, dann ist diese Spur nicht 2m breit sondern darf von Fahrzeugen befahren werden, die nicht breiter als 2 m sind. Deshalb ist hier auch immer eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf beiden Spuren von 60 km/h. Das Du trotzdem kein gleichzeitiges Überholverbot hast liegt an den besonderen Regeln für Baustellenbereiche, die sonst häufig dazu führen würden, dass der Verkehr nur noch 1-spurig vorbei geführt werden kann.

Gruß
Achim

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Megarider Erstellt am So 26.06.2011
Wenn an der Baustelle das Schild (2m) für die linke Spur steht, dann ist diese Spur nicht 2m breit sondern darf von Fahrzeugen befahren werden, die nicht breiter als 2 m sind. Deshalb ist hier auch immer eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf beiden Spuren von 60 km/h. Das Du trotzdem kein gleichzeitiges Überholverbot hast liegt an den besonderen Regeln für Baustellenbereiche, die sonst häufig dazu führen würden, dass der Verkehr nur noch 1-spurig vorbei geführt werden kann.


Absolut richtig was du da sagst. Kam übrigens gestern drüber ein Beitrag im Ersten, dass nicht die im Fahrzeugschein eingetragene Breite gilt, sondern die tatsächlich gemessene Breite inklusive der Spiegel. Selbst ein Golf ist mit Spiegeln 2,04 Meter breit und hat da theoretisch nichts zu suchen. Ganz gewiss jedenfalls keine SUVs und Sprinter.

Aber darauf wollte ich gar nicht hinaus. Mir ging es eher darum, wo das größere Gefährdungspotential liegt. Ein "theoretisch" 60km/h schnell fahrender Sprinter, der einen LKW mit einem Seitenabstand von 2 cm überholt. Oder ein Motorrad, das mit 30 km/h zwischen den stehenden oder rollenden Fahrzeugen fährt und nach links und rechts einen wesentlich größeren Abstand hat?

Deaktiviert

blacksole Erstellt am So 26.06.2011
... Irgendwo hab ich mal gelesen, dass nach einem OLG-Urteil das wohl so zu verstehen ist; wenn die Kolone links nicht schneller als 60 km/h fährt, darf ich mit maximal 20 km/h mehr auf der rechten Spur dran vorbei fahren. Die Quelle finde ich gerade nicht. Also bis 80 km/h alles im grünen Bereich?
Wie seht ihr das? Erlaubt oder verboten?

Naja - diese Aussage geht ja zB von der Autobahn aus, auf der auf einer der rechten Spuren die VOLLE Spur genutzt wird. Das ist nicht ganz das Gleiche wie zwischen den Spuren durchmogeln ;-)
Ich meine auch, irgendwo gelesen zu haben, dass es aufgrund des Sicherheitsabstands nie erlaubt sei.
.
Allerdings denke ich, es wird toleriert - aber eben nur solange nix passiert.
.
Ich schieb mich auch gerne durch - aber immer mit nochmal 3facher Aufmerksamkeit. Autofahrer, die das nicht mögen, gibts immer genug.

Deaktiviert

blacksole Erstellt am So 26.06.2011
... Aber darauf wollte ich gar nicht hinaus. Mir ging es eher darum, wo das größere Gefährdungspotential liegt. Ein "theoretisch" 60km/h schnell fahrender Sprinter, der einen LKW mit einem Seitenabstand von 2 cm überholt. Oder ein Motorrad, das mit 30 km/h zwischen den stehenden oder rollenden Fahrzeugen fährt und nach links und rechts einen wesentlich größeren Abstand hat?

Bestens nachvollziehbar - hilft aber wahrscheinlich im Zweifel nicht. Vernunft zählt oft nicht vor dem Gesetz. Leider.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 27.06.2011
Aaaaalso,

um mal wieder ne Meinung dazu kundzutun... hab das gestern auch gemacht, 2 Staus waren meinem Vorwärtsdrang im Weg. Hab dafür auch Mecker gekriegt :-)

Die Rettungsgasse ist keine Fahrspur und darf auch nicht mitbenutzt werden, sie ist definitiv für entsprechende Fahrzeuge freizuhalten. Gilt als rechts überholen. Kostet, wenn jemand Dir Böses will, gemäss Katalog 100 Euronen und gibt 3 Punkte. Wenn jemand gefährdet oder ein anderes Fahrzeug beschädigt wird, nicht unter 200 Euronen und 1 Monat Fussgänger.
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